Sonderprüfungen & Testate
Inhalt
Neben der klassischen Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten enthalten verschiedene Gesetze weitere Vorschriften, die eine Bestätigungsleistung durch einen Wirtschaftsprüfer erfordern. Auch hier hilft die breite Kompetenz der GBZ, die für Sie erforderliche Bestätigungsleistung zu erbringen, z. B.
- Prüfung der CSR-Berichterstattung (Corporate Social Responsibility)
- Prüfungen nach AktG
- Prüfung nach Verpackungsverordnung
- Unternehmensvertragsprüfungen
- Prüfung von Verwendungsnachweisen und Fördermittelprüfungen
- Prüfungen von Verschmelzungen und Umwandlungen
- Prüfungen nach Krankenhausfinanzierungsrecht
- Prüfung nach MaBV
- Prüfung nach FinVermV